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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Alexander Burmann
SINNAJ Spanndecken

Friedenstraße 25
59558 Lippstadt


Kontakt:

Telefon: 0157 89100434
E-Mail: sinnaj.decken@gmail.com


Zuständige Aufsichtsbehörde:

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund


Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes gemäß § 8 HwO:

Sondergenehmigung nach § 8 der Handwerksordnung (HwO) für die Ausführung von Spanndecken, erteilt durch die Handwerkskammer Dortmund.

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:

Berufsbezeichnung:  Handwerker
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Dortmund
Verliehen in: Deutschland



Haftungsausschluss (Disclaimer)
 
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SINNAJ Spanndecken

§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Montagen, die von der Sinnaj Spanndecken (nachfolgend „Unternehmer“) erbracht werden. Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des § 13 bzw. § 14 BGB.
1.2 Verträge kommen ausschließlich durch schriftliche oder in Textform verfasste Auftragsbestätigung des Unternehmers zustande. Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Unternehmer deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und auch nicht ausgewiesen.
2.2 Der vertraglich vereinbarte Preis gilt unter dem Vorbehalt, dass die dem Vertrag zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung bei Lieferung und Montage in voller Höhe fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug.
2.4 Bei Zahlungsverzug berechnet der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmer und 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher.


§ 3 Lieferung und Montage
3.1 Liefer- und Montagefristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sie beginnen nach vollständigem Eingang der für die Vertragsausführung notwendigen Unterlagen und nach erfolgter Anzahlung, sofern eine solche vereinbart wurde.
3.2 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände, wie Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien oder Lieferengpässe, berechtigen den Unternehmer, die Lieferung oder Leistung um den Zeitraum der Behinderung zu verlängern.
3.3 Vereinbarte Termine, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden können, werden dem Kunden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.


§ 4 Abnahme und Mängelanzeige
4.1 Nach Fertigstellung der Montage erfolgt eine Abnahme der Leistung durch den Kunden. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich zu erklären.
4.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme dem Unternehmer in Textform mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.
4.3 Farbabweichungen und geringfügige Oberflächenabweichungen, die durch unterschiedliche Produktionschargen entstehen können, stellen keine Mängel dar, soweit sie im Rahmen handelsüblicher Toleranzen liegen.


§ 5 Gewährleistung und Haftung
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für die Schweißnähte der PVC-Decken 10 Jahre. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt ist, gelten im Übrigen hinsichtlich der dem Kunden zustehenden Gewährleistungsrechte und -fristen die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 BGB).
5.2 Für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder falsche Lagerung durch den Kunden verursacht wurden, übernimmt der Unternehmer keine Haftung.
5.3 Bei der Montage wird darauf geachtet, bestehende Rohr- oder Leitungssysteme nicht zu beschädigen. Für Schäden an verdeckt verlegten Leitungen oder Rohren, die ohne vorgelegte Leitungspläne nicht erkennbar waren, haftet der Unternehmer nicht, es sei denn, der Kunde hat auf diese ausreichend hingewiesen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten und montierten Spanndecken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Unternehmers.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.
6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Unternehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Unternehmers hinzuweisen.


§ 7 Rücktrittsrecht des Unternehmers
7.1 Der Unternehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder andere wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt werden.
7.2 Der Rücktritt ist ebenfalls zulässig, wenn die Lieferung oder Montage aufgrund von höherer Gewalt oder anderer nicht vom Unternehmer zu vertretender Umstände nicht möglich ist.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
8.2 Erfüllungsort ist der Ort der Leistung.

§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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